Bevor du dich selbstständig machst, ist es wichtig zu wissen, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sein möchtest. Es gibt klare Unterschiede und Vorgaben für beide Formen der Selbstständigkeit. Hier erfährst du alles, was du darüber wissen musst
Es ist entscheidend zu verstehen, dass es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden und zahlst nur Einkommenssteuer sowie unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer. Anders als Gewerbetreibende spielt die Gewerbesteuer für Freiberufler keine Rolle. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Es ist ratsam, zu Beginn abzuklären, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist. Diese Klärung erfolgt am besten durch das Finanzamt. Es geht dabei nicht um eine formelle Anerkennung, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese ist unverbindlich und dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einordnung gelten strenge Kriterien.
Insbesondere bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese freiberuflich oder gewerblich sind. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Begutachtung kann beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. durchgeführt werden.
Ein wesentliches Merkmal der Abgrenzung ist die persönliche Arbeitsleistung. Wenn du aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich handelst und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch, wenn andere freiberuflich tätige Arbeitskräfte beteiligt sind. Die leitende Tätigkeit muss alle Aspekte deiner Tätigkeit umfassen und beinhaltet die Organisation sowie die Verantwortung für jeden Auftrag. Es besteht auch die Möglichkeit, freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten zu kombinieren. Hierbei kann dich ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder das Institut für Freie Berufe Nürnberg unterstützen.
Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist nicht gleichbedeutend damit.

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